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Der Branchenverband Bitkom weist darauf hin, dass zum 1. Juli eine Änderung der Notrufverordnung zum Telekommunikationsgesetz in Kraft tritt. Dann dürfen die Mobilfunker nur noch Notrufe weiterleiten, die von Handys mit aktivierter SIM-Karte stammen.
Auch wenn in Deutschland die Notrufnummer 110 als die wichtigere angesehen wird, international ist dies die 112. Unter dieser Nummer ist in allen EU-Ländern die Polizei, die Feuerwehr oder der Rettungsdienst erreichbar.
Der Missbrauch des Notrufs ist eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet. Der Täter muss außerdem für mögliche Einsatzkosten von Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen aufkommen.
Prepaidkarten überprüfen
Mit der Einführung der SIM-Karten-Pflicht können die Verursacher nun einfacher straf- und zivilrechtlich verfolgt werden. Die Rufnummer wird immer an die Notrufleitstelle übermittelt, auch wenn die Rufnummernübermittlung ausgeschaltet ist.
Nutzer von Prepaid-Karten sollten regelmäßig prüfen, ob ihre Karte bei längerer Nichtnutzung deaktiviert wurde. Früher konnte man dann immer noch Notrufe absetzen. Ab Juli geht dies nicht mehr.
Leider kam es häufig zu Missbrauch“, erklärte der Präsident des Telekommunikationsverbands BITKOM, August- Wilhelm Scheer, am Mittwoch in Berlin. Deshalb wurde die Notrufverordnung zum Telekommunikationsgesetz am 18. März entsprechend geändert.