Freie Fahrt mit neuem Feuerwehrführerschein

Bundesrat legt aufgrund hessischer Gesetzesinitiative Grundstein für „große Fahrtberechtigung“ für Ehrenamtler

Wiesbaden. Mit der erteilten Zustimmung des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, ist der Weg für den neuen Feuerwehrführerschein frei.
„Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes, der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie des Technischen Hilfswerks dürfen künftig LKW bis zu 7,5 t fahren. Damit hat der Bundesrat heute aufgrund einer hessischen Gesetzesinitiative das Ehrenamt deutlich gestärkt“, sagte Innenminister Boris Rhein.
Hessen wird nun eine Verordnung erlassen, wonach die Inhaber eines Pkw-Führerscheins moderne Einsatzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t fahren dürfen. Voraussetzung für die Erteilung dieser sogenannten großen Fahrberechtigung ist eine feuerwehr- oder organisationsinterne Einweisung und Prüfung.
„Durch die Novellierung des Gesetzes werden die Voraussetzungen für praxisnahe und unbürokratische Maßnahmen geschaffen, damit Freiwillige Feuerwehren und Hilfsorganisationen ihre Nachwuchsprobleme besser bewältigen können“, betonte Innenminister Rhein. So werde ein bedeutender Beitrag geleistet, dass auch in Zukunft – mit einem geringen finanziellen Aufwand im Vergleich zum Erwerb eines Führerscheins – in ausreichendem Maße Fahrerinnen und Fahrer zur Verfügung stehen und so Einschränkungen in der Einsatzbereitschaft zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger verhindert werde.


Hintergrund:

Seit dem Inkrafttreten am 1. Januar 1999 erlaubt die Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch das Führen von Fahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Damit entfällt die nach altem Recht gegebene Möglichkeit der Feuerwehrangehörigen, Feuerwehrfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zGM zu führen. Diese Entwicklung führte zu einem sich zuspitzenden Problem für die Feuerwehren – betroffen sind unter Einbeziehung der Hilfeleistungsorganisationen etwa 100.000 Führerscheininhaber.


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