36 Mio. Rauchwarnmelder in Deutschland installiert

Die Zahl der Rauchwarnmelder in Haushalten und Büros in Deutschland hat einen neuen Höchststand erreicht: Rund 36 Millionen Melder sind derzeit installiert. Damit verfügen nach Schätzung der Initiative ‚Rauchmelder retten Leben‘ 40 Prozent der Haushalte über Warngeräte. Spitzenreiter bei der Ausstattung sind Mecklenburg-Vorpommern mit einer Quote von über 80 Prozent der Haushalte sowie Hamburg mit über 60 Prozent. In beiden Ländern gibt es eine Rauchwarnmelderpflicht; hier ist auch die Übergangsfrist für eine Nachrüstung der Bestandsbauten ausgelaufen.


Zahl der Rauchtoten sinkt seit 2002

„Rauchmelder retten Leben“ wurde 2001 ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist, die Bevölkerung über die Gefahren des Brandrauchs aufzuklären. Gert van Iperen, stellvertretender Vorstand des ZVEI-Fachverbands Sicherheit: „Wir haben dieses Ziel weitgehend erreicht. Mittlerweile gibt es sogar in zwölf von 16 Bundesländern eine Rauch­warn­melderpflicht.“ In Baden-Württemberg laufe ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren. In Berlin, Brandenburg und Sachsen sei die Einführung eines Gesetzes noch in der Diskussion.

Die Zahl der Brandtoten ist laut van Iperen drastisch gesunken. Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes verzeichnete das Jahr 2002 mit 550 Toten den Höchststand seit der Jahrtausendwende. 2011 fiel die Opferzahl auf 376 Tote. „Die Richtung stimmt. Aber Länder wie die USA mit einer landesweiten Installationspflicht zeigen, dass ein weiterer Rückgang möglich ist“, betont der stellvertretende Vorstand des ZVEI-Fachverbands Sicherheit.




Batterie ist der Schwachpunkt

Die Zahl der Opfer könnte jetzt schon niedriger liegen, wenn die Warngeräte sachgemäß installiert und gewartet würden. Leider gebe es immer wieder erheblichen Leichtsinn, so van Iperen. Die größten Probleme seien Geräte, die verpackt im Schrank oder Keller liegen, oder Rauchwarnmelder, deren Batterie für andere Zwecke entnommen wurde. „Wir können es an dieser Stelle nur wiederholen: Der Rauch ist die Gefahr. Besonders im Schlaf sinkt die Überlebenschance, wenn kein funktionstüchtiges Gerät rechtzeitig warnt“, erklärt van Iperen. Vermieter können die Entnahme von Batterien bei Geräten mit einem „Q“ als Qualitätssiegel verhindern. Batterien sind hier mit dem Gehäuse fest verbaut und zehn Jahre betriebsbereit.




Rauchmelder auch in Kinderzimmern

Ausdrücklich begrüßt die Initiative ‚Rauchmelder retten Leben‘ den aktuellen Vorstoß, auch in Baden-Württemberg eine Installationspflicht einzuführen. Brandschutzexperten im ZVEI-Fachverband mahnen die Politik dabei eindringlich, Rauchwarnmelder nicht nur für Schlafräume und Rettungsräume, sondern auch in Kinderzimmern vorzuschreiben. Kinderzimmer seien nicht immer auch Schlafräume. Da Kinder aber zu den am meisten gefährdeten Personen gehören, sei eine frühzeitige Entdeckung des Brandrauchs äußerst wichtig, so der ZVEI in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf.




Zudem plädieren die ZVEI-Brandexperten dafür, die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft als Aufgabe des Eigentümers in dem Landesgesetz festzuschreiben. Dieser könne die Zuständigkeit dann einzelvertraglich an Mieter oder Pächter delegieren. Schließlich spricht sich der ZVEI dafür aus, die Nachrüstfrist für Bestandswohnungen um knapp zweieinhalb Jahre bis 31. Dezember 2016 zu verlängern. „Der Termin 31. August 2014 würde zu Lieferengpässen, aber auch zu Kapazitäts­problemen in der Wohnungswirtschaft führen“, betonte van Iperen.




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